Zielsetzung::
Verbesserung sowie Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen
durch Bestandsaufnahme, Netzwerkbildung und fachlichen Austausch zwischen den Akteuren.
Methode::
Teilstrukturierte Telefonbefragung von Gesundheitsministerien, -behörden und -ämtern.
Ergebnis::
Die Ergebnisse werden auf dem Kongress vorgestellt.
Schlussfolgerung::
Die Schlussfolgerungen werden auf dem Kongress vorgestellt.
Hintergrund::
Die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) stellen innerhalb der Flüchtlinge
eine besonders vulnerable Gruppe dar, weil sie neben den großen Stressoren, die eine
Flucht aus der Heimat mit sich bringt, zusätzlichen Belastungen ausgesetzt sind. Diese
sind vor allem der fehlende familiäre Rückhalt, zudem eine besondere seelische Verletzlichkeit
und körperliche Unterlegenheit gegenüber den Älteren, dies gilt insbesondere für die
weiblichen Minderjährigen. Durch die im Rahmen der Flüchtlingswelle stark angestiegene
Zahl der UMA, die seit dem Jahr 2015 nach Deutschland kommen, stellt sich auch die
Frage nach einer adäquaten medizinischen Versorgung dieser Jugendlichen, beginnend
mit der gemäß §62 des Asylverfahrensgesetzes verpflichtenden Eingangsuntersuchung,
welche nach der Inobhutnahme durch die Jugendämter veranlasst wird. Bundesweit gibt
es diesbezüglich keine einheitlichen Richtlinien und Qualitätsstandards. Somit sind
diese Untersuchungen bisher regional sehr unterschiedlich gestaltet. Dies betrifft
im Einzelnen den Umfang laborchemischer Untersuchungen, der Impfungen und des Tuberkulose-Screenings,
die Kommunikation mit den Flüchtlingen sowie die Dokumentation und Weitergabe von
Informationen. Zudem kommen die untersuchenden Ärzte aus unterschiedlichen Bereichen.