Die Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 (IGV) sehen vor, dass benannte Flughäfen
(Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München) sogenannte Kernkapazitäten vorhalten,
um unter anderem für die Bevölkerung relevante Infektionserkrankungen zu erkennen,
Indexfälle einer Behandlung zuzuführen, Kontaktpersonen zu erfassen sowie das betroffene
Flugzeug nach entsprechender Desinfektion wieder freizugeben. Diese Aufgaben können
vom öffentlichen Gesundheitsdienst alleine nicht bewältigt werden, sondern benötigen
eine enge Kooperation aller Beteiligten. Im September 2016 wurde die erste Übung,
die sich thematisch mit dem Transport eines an Lungenpest erkrankten Passagiers, der
Kontaktpersonenerfassung und Nachverfolgung sowie der Thematik der Quarantänisierung
von nicht kooperativen Personen befasste, simuliert.
Wesentliche Erkenntnisse konnten im Bereich der Verbesserung der Kommunikation mit
der Crew und den Passagieren gewonnen werden. Darüber hinaus sollte die angewandte
persönliche Schutzausrüstung aller beteiligten Behörden (Gesundheitsamt, Feuerwehr,
Flughafenfeuerwehr und Bundespolizei) einem abgestimmten Schutzniveau entsprechen.
Die Bundespolizei sollte zur Unterstützung der unteren Gesundheitsbehörde und der
Crew mit an Bord, um im Vorfeld deeskalierend einwirken zu können. Die Erfassung und
Überprüfung der Daten der Aussteigerkarten (Passenger Locator Cards) muss dringend
optimiert werden. Ein wichtiger Aspekt war der Einsatz des Teams psychosoziale Notfallversorgung,
um Aggressionen und Ängste der Betroffenen zu adressieren und günstig zu beeinflussen.