physioscience 2016; 12(04): 170-171
DOI: 10.1055/s-0035-1567145
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Evaluationsbericht des BMG zu Modellstudiengängen

U. Wolf
1   Hochschule Fulda
,
J. Räbiger
2   Alice Salomon Hochschule Berlin
,
A. Warnke
3   Hamburger Fern-Hochschule (HFH)
› Author Affiliations
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Publication History

Publication Date:
07 December 2016 (online)

Seit 2009 ist es möglich, anstelle der Ausbildung an Berufsfachschulen die primäre Berufsqualifikation in einem Gesundheitsberuf an einer Hochschule zu erwerben. Entsprechende Modellstudiengänge können befristet bis zum 31.12.2017 durchgeführt werden. Über den Fortbestand der hochschulischen Ausbildung wird der Bundestag auf der Grundlage des Evaluationsberichts des BMG entscheiden. Dieser Evaluationsbericht liegt nun vor.

Mit der Pressemitteilung Nr. 34 vom 17. August 2016 teilte das Bundesministerium für Gesundheit mit, dass das Bundeskabinett seinem Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer „Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten“ zugestimmt hat. Darin wird vorsichtig ausgeführt, dass die dauerhafte Einrichtung primärqualifizierender Studiengänge für die Gesundheitsberufe möglich und wünschenswert sei. Die Mehrheit der evaluierten Einrichtungen favorisiere zudem eine Teilakademisierung und damit die Beibehaltung der Ausbildung an den Berufsfachschulen. Aufgrund der noch unzureichenden Datenlage solle die zum 31. Dezember 2017 befristete Modellklausel um 10 Jahre verlängert und dadurch die neuen Studiengänge weiterhin und mit zusätzlichen Schwerpunkten wissenschaftlich begleitet werden. Ferner sollen Möglichkeiten, die Modellausbildungen stärker an die hochschulischen Gegebenheiten anzupassen, erprobt werden. Nun will der Bundestag noch in diesem Jahr entscheiden, ob und wie diese Empfehlungen in der Gesetzgebung ihren Niederschlag finden sollen.