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DOI: 10.1055/s-0035-1545709
Erratum: Bewertung und Qualitätssicherung refraktiv-chirurgischer Eingriffe durch die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft und den Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (Stand: Januar 2014)
Publication History
Publication Date:
16 February 2015 (online)
Klin Monatsbl Augenheilk 2014; 231 (6): 642-650
Beim oben genannten Beitrag wurde der Text unter 2.1 Patientenaufklärung geändert.
Vor der Korrektur:
2 Prozessqualität
2.1 Patientenaufklärung
Jeder Anwender ist zu einer ausführlichen präoperativen Aufklärung des Patienten über den geplanten Eingriff verpflichtet. Die Aufklärung muss durch einen auf der KRC-Liste aufgenommenen Facharzt für Augenheilkunde erfolgen. Gleiches gilt für die Indikationsstellung. Da es sich um hoch elektive Eingriffe handelt, müssen regelhaft sowohl die Indikationsstellung als auch die Aufklärung durch diesen auf der KRC-Liste aufgenommenen Arzt bereits vor dem Operationstag erfolgen, um eine ausreichende Bedenkzeit zu gewährleisten.
Korrigiert lautet es:
2 Prozessqualität
2.1 Patientenaufklärung
Jeder Anwender ist zu einer ausführlichen präoperativen Aufklärung des Patienten über den geplanten Eingriff verpflichtet. Eine strukturierte Aufklärung muss durch einen Arzt erfolgen. Gleiches gilt für die Indikationsstellung. Da es sich um hoch elektive Eingriffe handelt, müssen regelhaft sowohl die Indikationsstellung als auch die Aufklärung durch einen Arzt bereits vor dem OP-Tag erfolgen, um eine ausreichende Bedenkzeit zu gewährleisten.
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