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Gesundheitswesen 2014; 76(10): 617
DOI: 10.1055/s-0034-1394428
DOI: 10.1055/s-0034-1394428
Panorama
Krebsvorsorge
Gesetz nimmt Versicherte mit in die Verantwortung
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
22. Oktober 2014 (online)

Ziel des Nationalen Krebsplans ist die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung. Das
Koordinierungs- und Kooperationsprogramm erarbeitete zentrale Empfehlungen, die innerhalb
des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung
durch klinische Krebsregister“ Berücksichtigung fanden. A. Helou aus dem Referat 315
„Nicht übertragbare Krankheiten“ des Bundesministeriums für Gesundheit in Bonn fasste
nun in einem Artikel die wesentlichen Punkte des Gesetzes zusammen.
Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 2014; 57: 288–293