Klin Monbl Augenheilkd 2014; 231(07): 678-679
DOI: 10.1055/s-0034-1384718
Recht in der Praxis
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Praxisübernahme – Bei Abbruch der Kaufvertragsverhandlungen besteht keine Schadensersatzpflicht

Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
18. Juli 2014 (online)

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat sich damit befasst, welche Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Praxisübernahmevertrags erfüllt sein müssen und ob von Vertragsverhandlungen auch aus rein subjektiven Erwägungen heraus Abstand genommen werden kann. In diesem Kontext hat das Gericht auch die Frage thematisiert, inwieweit sozialrechtliche Verfahrenskosten nach einem gescheiterten Praxisnachfolgeverfahren zu ersetzen sind (Urteil vom 16.01.2014 – 1 U 54/13).