Klin Monbl Augenheilkd 2014; 37(03): 190-191
DOI: 10.1055/s-0034-1382063
Recht und Wirtschaft
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Vorsicht bei der Verwendung von Bildern und ­Texten: Fragen Sie den Urheber!

T. Feil
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
18. August 2014 (online)

Internetseiten und Homepages leben von attraktiven Texten und Bildern. Auch Veröffentlichungen in den sozialen Medien, wie Facebook oder Xing, sind nur attraktiv, wenn Fotografien und Bilder Aufmerksamkeit erwecken.

Häufig haben Ärzte nicht die Zeit und die Kapazitäten, Texte oder Bilder selber zu produzieren. Die Versuchung ist groß, bei Google nach Bildern zu suchen oder nur wenig veränderte Texte von Dritten auf die eigene Internetseite zu übernehmen.

Dies birgt rechtliche Risiken in sich. Auch ohne ausdrückliche Kennzeichnung sind sowohl Texte als auch Bilder urheberrechtlich geschützt. Daneben kann es bei „gleichen Texten“ zu einem sogenannten „Double-Content“ kommen. Dies wird von Google in der organischen Suche „abgestraft“, sodass das Ziel einer Internetpräsenz, gut in den Suchmaschinen gefunden zu werden, nicht erreicht wird.