ergopraxis 2014; 7(01): 52
DOI: 10.1055/s-0034-1365867
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Publication Date:
10 January 2014 (online)

Gütesiegel – Sichere Abrechnung

Die RZH Rechenzentrum für Heilberufe GmbH hat nach eingehender Prüfung durch die DESAG Zert das Zertifikat zur Auftragsdatenverarbeitung mit ADV-Siegel erhalten. „Die Sicherheit der Daten unserer Kunden ist uns wichtig. Daher haben wir uns freiwillig von einer unabhängigen Sachverständigenorganisation prüfen lassen“, berichtet Olaf Imort, einer der RZH-Geschäftsführer. „Für die Kunden ergibt sich neben dem Sicherheitsaspekt und der Gesetzeskonformität der Vorteil, dass sie auf eine aufwendige persönliche Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen verzichten können.“ In einem umfassenden Gutachten prüfte ein akkreditierter Datenschutzsachverständiger der DESAG die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen der RZH und bewertete diese. In Audits ermittelte er, ob alle Sicherheitsvorkehrungen funktionieren, um die der RZH von den Praxen überlassenen Daten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Rechenzentrum die Anforderungen erfüllt, die § 11 Bundesdatenschutzgesetz an die Auftragsdatenverarbeitung stellt. Eine Nachzertifizierung folgt alle zwei Jahre.

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RZH

Nach Angaben
der RZH – Rechenzentrum für
Heilberufe GmbH

www.rzh.de