physiopraxis 2013; 11(11/12): 68-73
DOI: 10.1055/s-0033-1363441
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Publication Date:
29 November 2013 (online)

Tag des brandverletzten Kindes - Vorsicht, heiß

Dampfender Punsch auf dem Weihnachtsmarkt, brennende Kerzen an Adventskranz und Weihnachtsbaum, Backbleche frisch aus dem Ofen, offene Kamine, siedende Fonduebrühe, Silvesterknaller – die kalte Jahreszeit hält viele Gefahren für Verbrennungen bereit. Besonders Kinder zieht die offene Flamme häufig magisch an. Daher ruft „Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e. V.“ am 7. Dezember 2013 zum bundesweiten Tag des brandverletzten Kindes auf. Bereits zum vierten Mal findet dieser Aktionstag statt. Unter dem Motto „Vorsicht, heiß!“ möchte er in diesem Jahr besonders auf die vielen Unfallgefahren aufmerksam machen und gleichzeitig darauf hinweisen, wie wichtig es ist, dass Kinder lernen, was es bedeutet, wenn etwas gefährlich heiß ist. Allein in Deutschland müssen laut Initiative Paulinchen jährlich über 30.000 Kinder unter 15 Jahren wegen Verbrennungen oder Verbrühungen ärztlich behandelt werden. Bei rund 6.000 von ihnen sind die thermischen Verletzungen so schwer, dass sie in stationäre Behandlung müssen.

Um den Schmerz zu lindern, können laut Initiative Paulinchen kleinere Verbrennungen mit 15 bis 20 Grad kaltem Leitungswasser für maximal zehn Minuten gekühlt werden. Anschließend sollten die Eltern mit ihrem Kind zum Haus- oder Kinderarzt. Bei größeren Brandwunden müssen sie sofort den Notarzt alarmieren. Textilien, die von heißer Flüssigkeit durchtränkt sind, können sie vorsichtig von der Haut entfernen, aber nur, wenn sie nicht auf der Haut kleben. Eingebrannte Kleidung darf nicht von einem Laien entfernt werden. Bis der Arzt da ist, sollten die Eltern die Brandwunde mit einer keimfreien Auflage aus dem Erste-Hilfe-Kasten abdecken.

brk

www.tag-des-brandverletzten-kindes.de