Die ärztliche Weiterbildung erfolgt in mehrjähriger Berufstätigkeit unter der Supervision
und Verantwortung eines zur Weiterbildung befugten Facharztes. Neben allgemeinen und
fachspezifischen Kenntnissen werden dort auch praktische ärztliche Erfahrungen und
Fertigkeiten vermittelt. Am Ende der Weiterbildungszeit wird, basierend auf diesen
Grundlagen, die Qualifikation des Facharztes im Rahmen eines kollegialen Gespräches
bei der Landesärztekammer erlangt. Basierend auf der Musterweiterbildungsordnung (MWBO)
der Bundesärztekammer haben die jeweiligen Landesärztekammern Verantwortung für deren
regionale Adaptierung und Umsetzung. Der Weiterzubildende muss sich hierbei rechtsverbindlich
an den Vorgaben der jeweils zuständigen Ärztekammer orientieren. Dies gilt auch für
die regional unterschiedlichen Musterrichtlinien, Kursbücher und Logbücher.