Geburtshilfe Frauenheilkd 2014; 74(4): 329-331
DOI: 10.1055/s-0033-1360320
Aktuell diskutiert
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Reproduktionsmedizin. Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik

Klaus Diedrich
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
28. April 2014 (online)

Preview

Schwere und unheilbare genetische Erkrankungen stellen seit jeher eine große Belastung für die Elternpaare dar. Paare mit der Anlage zu schweren genetischen Erkrankungen haben bei Kinderwunsch die Entscheidung abzuwägen, eine Schwangerschaft einzugehen, mit dem Risiko von etwa 25–50 %, je nach Erbgang, ein genetisch schwer geschädigtes Kind zu bekommen oder mithilfe der Pränataldiagnostik im Verlauf der Schwangerschaft ggf. die Erkrankung des Kindes zu erkennen und die Schwangerschaft auf Probe durch einen medizinisch indizierten Abort zu beenden.