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DOI: 10.1055/s-0033-1354346
Regresse bundesweit für die vergangenen vier Jahre abgewendet
Publication History
Publication Date:
21 August 2013 (online)



Die Interdisziplinäre Gesellschaft für Orthopädische/Unfallchirurgische und Allgemeine Schmerztherapie (IGOST e.V.), Sektion der DGOOC und der DGOU, und der BVOU konnten gemeinsam in Kooperation mit der DGOOC und der DGOU durch enormes und kräftezehrendes Engagement einen wesentlichen Erfolg im Bereich der „Off-Label-Kortison-Diskussion“ erzielen.
So bestätigte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) durch ihren AK KV mit Schreiben vom 18. Juni 2013, dass dort die von der oben genannten Kooperationsgemeinschaft geforderte Rechtsauffassung bestätigt wird, dass für die Vergangenheit keine Regresse aus der Verwendung von wirbelsäulennahem Kortikoid (off-label) abzuleiten sind.
Ärzte durften insoweit in der Vergangenheit auf eine legitime Abrechnungsmöglichkeit vertrauen. Zwar verhält es sich so, dass die KBV den einzelnen KVen gegenüber nicht weisungsbefugt ist, tagesaktuell haben allerdings bereits zwei Drittel aller KVen bundesweit der IGOST gegenüber erklärt, sich ebenfalls der vorgenannten Rechtsansicht anzuschließen. Die verbleibenden KVen sind dem nicht entgegengetreten, sondern hatten bis Redaktionsschluss eine Stellungnahme vermissen lassen. Hinsichtlich des Prüfantragsrechtes der Krankenkassen erklärte darüber hinaus die KV Thüringen, entsprechende Anträge der Kassen als unzulässig zu verwerfen.
Quelle: IGOST