Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2012; 01(06): 716
DOI: 10.1055/s-0033-1348233
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Facharztausbildung in Österreich

Die Weiterbildungsordnung in O und U steht in Deutschland auf dem Prüfstand. Grund genug, einen Blick über die Grenze zu werfen. Der Weg zum Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie ist zum Beispiel in Österreich ein anderer als hierzulande.
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Publication Date:
18 June 2013 (online)

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Die gesetzlichen Grundlagen für die Facharztausbildung werden in Österreich im Ärztegesetz und in der darauf beruhenden Ärzteausbildungsordnung geregelt. Gesetzlich verordnet werden die Anzahl der Sonderfächer, die Sonderfachdefinitionen und die Ausbildungsdauer in den einzelnen Fächern. In der 14. Ärztegesetz-Novelle wurde in einem „übertragenen Wirkungsbereich“ die inhaltliche Ausgestaltung der Facharztausbildung an die Österreichische Ärztekammer übertragen. Ebenso wird in der Verordnung festgehalten, dass die inhaltliche Ausbildung nach „Kenntnissen“, „Erfahrungen“ und „Fertigkeiten“ zu differenzieren ist. Unter „Kenntnissen“ wird das theoretische Wissen als Grundlage für die praktische Ausführung ärztlicher Tätigkeit verstanden. „Erfahrungen“ bezeichnen empirische Wahrnehmungen ärztlicher Tätigkeit in aktiver oder passiver Rolle im Zuge der Betreuung von Patienten; und „Fertigkeiten“ bezeichnen ärztliche Tätigkeiten, die Ärzte unmittelbar am oder mittelbar für Menschen ausführen. Für jede Facharztausbildung werden darüber hinaus vom Bundesministerium für Gesundheit gesellschaftlich relevante Ausbildungsinhalte, wie Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Besonderheiten, Psychosomatik, fachspezifische Geriatrie, fachspezifische Schmerztherapie, fachspezifische medizinische Betreuung von Behinderten sowie Palliativmedizin vorgegeben. Die Beschreibung der Ausbildungsinhalte in den einzelnen Fächern erfolgt durch die Österreichische Ärztekammer in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften.