Im OP 2013; 3(03): 141
DOI: 10.1055/s-0033-1343749
DGF
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Mitteilungen für die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V.

Dietmar Stolecki
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Publication Date:
22 April 2013 (online)

Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

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es vergeht kaum ein Jahr, in dem keine gesetzlichen Neuregelungen für das Gesundheitswesen und damit insbesondere für Kliniken verabschiedet werden. Dabei hat längst nicht jede Vorschrift und jedes Gesetz den Erfolg, den man sich davon versprochen hat. Das scheint auch für das Medizinproduktegesetz und seine Betreiber- und Anwenderverordnung zu gelten. Denn nur so lässt sich erklären, dass seit dem 1. Januar 2013 eine neue Vorschrift in Kraft getreten ist: die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes.

Betrachtet man die Fülle von Medizinprodukten im OP, so muss man davon ausgehen, dass gemäß der Einweisungspflicht selbstverständlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwiesen sind und vorschriftsgemäß handeln können. Doch wie sicher sind Ihre Kolleginnen und Kollegen? Sind tatsächlich alle Mitarbeiter in allen Geräten eingewiesen? Wer haftet, wenn dies nicht so ist? Antworten dazu finden Sie auf dieser Seite unter „Aktuelles“.

Herzlichst, Ihr

Dietmar Stolecki

Redaktion DGF

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