Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat mit seinem Urteil vom 6. November 2012 (28 O
523/11) die Klage eines Pharmaunternehmens gegen die Träger der Nationalen VersorgungsLeitlinien
(NVL) auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde damit das Urteil
des Landgerichts Köln vom 30. November 2011 (15 U 221/11) aus der ersten Instanz bestätigt.
Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das OLG nicht zugelassen.