Zahnmedizin up2date 2013; 7(3): 227-241
DOI: 10.1055/s-0032-1324998
Varia
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Dentale digitale Volumentomographie – aktueller Stand

Ralf Schulze
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
06. Juni 2013 (online)

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Einleitung

Kaum ein anderes zahnärztliches Fachgebiet hat in den letzten Jahren so viele Änderungen erfahren wie die zahnärztliche Röntgenologie, was hauptsächlich durch die Einführung der jetzt offiziell als „Dentale digitale Volumentomographie“ bezeichneten, dreidimensionalen (3-D-) Röntgentechnik verursacht wurde.

Begriffsklärung

Die in Deutschland inzwischen altbekannte Abkürzung DVT ist nach wie vor gültig, auch wenn international die Technik allgemein unter dem Begriff Cone Beam Computed Tomography (CBCT) firmiert.


Verkaufszahlen

DVT-Geräte sind teuer und die durch sie erzeugten Aufnahmen erfüllen naturgemäß sehr gut das menschliche Bedürfnis nach Visualisierung der abgebildeten Strukturen in den natürlich vorhandenen 3 Raumdimensionen. Beide Tatsachen zusammen machen die Technik sehr attraktiv sowohl für den Anwender (hier den Zahnarzt/die Zahnärztin) als auch die produzierende und verkaufende Industrie. Geschätzte 2000 DVT-Geräte sind im Jahr 2012 bereits in der Bundesrepublik Deutschland aufgestellt und im Einsatz.


Bedenken

Dass dieser aktuelle Boom nicht nur zu positiven Effekten führt, kann aufgrund der beschriebenen Sach- und Interessenslage durchaus angenommen werden. Gerade in nicht wissenschaftlichen, häufig auch von marktwirtschaftlichem Denken geprägten „Fachzeitschriften“ finden sich oft mythenhafte Behauptungen und Halbwahrheiten, die beim Anwender u. U. einen völlig falschen Eindruck hinsichtlich des technischen Hintergrundes, der Qualität und der Einsatzgebiete der DVT in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erzeugen können. Theoretisch ist selbstverständlich für nahezu jedes der Röntgendiagnostik zugängliche Teilgebiet unseres Fachs ein Einsatz der DVT denkbar. Eine Präsentation von Fällen und Fallsammlungen im Bereich des Möglichen kann jedoch angesichts der aktuellen Diskussion um die immer weiter ansteigende Strahlenbelastung durch medizinisches Röntgen weder sinnvoll noch hilfreich sein [1], [2].


Rechtsgrundlage

Im Röntgen unterliegen wir in Europa und in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben, die voraussetzen, dass nach aktuellem Kenntnisstand der Nutzen der Röntgenaufnahme für den Patienten größer ist als der potenziell durch die Anwendung ionisierender Röntgenstrahlung zu erwartende Schaden.

Röntgenschutzverordnung

Diese individuelle Abwägung schreibt in Deutschland die rechtfertigende Indikation nach § 23 der Röntgenverordnung zwingend für jede einzelne Röntgenaufnahme vor [3]. Da die DVT im Vergleich zu den herkömmlichen zweidimensionalen Aufnahmen (intraorale Tubusaufnahmen, Panoramaschichtaufnahme, Fernröntgenaufnahmen) eine erheblich höhere Strahlenbelastung verursacht, muss der sinnvolle Einsatz der Technik in der Zahnheilkunde oberste Priorität haben [4]–[6]. Dies wurde sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union erkannt. Durch die zügige Erstellung von offiziellen Leitlinien wurden Rahmenbedingungen für die sichere klinische Anwendung der DVT bereits erarbeitet [4], [7].

Dieser Übersichtsartikel soll den aktuellen technischen Stand der Geräteklasse DVT in technischer und qualitativer Hinsicht kurz zusammenfassen. Außerdem wird ein Überblick über die in der wissenschaftlichen Literatur mittlerweile publizierte, durch DVT-Aufnahmen verursachte effektive Dosis gegeben. Die in den Leitlinien detailliert beschriebenen Indikationsgebiete werden kurz zusammengefasst. Der Autor möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit dem Beitrag versucht wird, möglichst objektiv den aktuellen wissenschaftlichen Stand abzubilden und spekulative, rein subjektiv motivierte Aussagen zu vermeiden.

Merke: Die DVT ist recht weit verbreitet, ihre Anwendung unterliegt jedoch besonderen rechtlichen Regelungen.