Krankenhaushygiene up2date 2012; 07(03): 167-181
DOI: 10.1055/s-0032-1310269
Antibiotikaanwendung
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Zahnärztliche Antibiotikaverordnungen

Frank Halling
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Publication Date:
10 September 2012 (online)

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Kernaussagen
  • Das Keimspektrum bei odontogenen Infektionen ist durch eine anaerob-aerobe Mischflora gekennzeichnet. Ein Leitkeim, an dem sich die Antibiotikatherapie orientieren kann, existiert nicht.

  • Antibiotika werden in der Zahnmedizin bei odontogenen Infektionen zur Unterstützung der kausalen zahnärztlichen Therapie verwendet. Die Beseitigung der Infektionsursache muss immer im Vordergrund der zahnärztlichen Behandlung stehen.

  • In der ambulanten Zahnmedizin spielt die mikrobiologische Diagnostik und Resistenzbestimmung keine Rolle.

  • Es liegen keine validen Daten zur Resistenzlage in zahnärztlichen Praxen vor. Klinisch spielen Resistenzen in der Praxis jedoch noch keine gravierende Rolle.

  • Hinsichtlich der Erregerempfindlichkeit und der therapeutischen Breite stellen die Aminopenicilline (evtl. in Kombination mit einem Betalaktamasehemmer) Mittel der 1. Wahl dar. Dies gilt für die Antibiotikatherapie als auch für die Prophylaxe. Bei einer Penicillinallergie sollte die Therapie mit Clindamycin oder Makroliden erfolgen. Eine entsprechende wissenschaftliche Stellungnahme der DGZMK liegt seit 2002 vor.

  • Die Antibiotikaprophylaxe bei zahnärztlichen Eingriffen erfolgt 30 – 60 Minuten vor der Behandlung in Form einer oralen Einmalgabe. Während die Indikationen für die Endokarditisprophylaxe 2007 genau definiert wurden, gibt es für andere Indikationen keine evidenzbasierten Empfehlungen.

  • Die Struktur zahnärztlicher Antibiotikaverordnungen wird mit einem Anteil von über 50 % durch das Antibiotikum Clindamycin dominiert. Die in den wissenschaftlichen Stellungnahmen empfohlenen Aminopenicilline haben bei den Verordnungen nur einen relativ geringen Anteil. Damit liegt eine deutliche Diskrepanz zwischen den Fachempfehlungen und der Verordnungsrealität vor.

  • Interaktionen mit zahlreichen Medikamenten sind bekannt und müssen besonders bei der Behandlung multimorbider Patienten Berücksichtigung finden.