Laryngorhinootologie 2012; 91(03): 189-191
DOI: 10.1055/s-0032-1301913
Gutachten + Recht
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Aus der Gutachtenpraxis: Ist das Tragen von Hörgeräten in Lärmbereichen erlaubt? - Neue Entwicklungen auf dem Hörgerätesektor!

From the Expert’s Office: Is the Use of Hearing Aids in Noise Areas allowed? – New Developments in the Hearing Aid Sector!
T. Brusis
,
P. Sickert
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Publication Date:
24 February 2012 (online)

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Einleitung

Der hno-ärztliche Gutachter wird im Rahmen der Begutachtung der beruflichen Lärmschwerhörigkeit regelmäßig gefragt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine weitere Zunahme einer evtl. bereits bestehenden Lärmschwerhörigkeit zu verhindern. Andererseits sollen die Kommunikation am Arbeitsplatz und die Fähigkeit, Warnsignale wahrzunehmen, trotz Gehörschutz erhalten bleiben [3].

Bei der Befragung eines Versicherten kommt es immer wieder vor, dass dieser berichtet, Hörgeräte am Arbeitsplatz zu tragen. Dabei sind folgende Situationen zu unterscheiden:

  1. Der Proband berichtet, Hörgeräte am Arbeitsplatz zu tragen, diese aber auszuschalten und als (selbstgewählten) persönlichen Gehörschutz zu benutzen. Dabei handelt es sich dann um Im-Ohr-Hörgeräte oder HdO-Geräte mit Ohrpassstücken, aber nicht um Hörgeräte mit offener Versorgung.

  2. Der Versicherte behauptet, auf das Tragen von Hörgeräten am Arbeitplatz angewiesen zu sein und diese zu benutzen, obwohl er sich im Lärmbereich befindet. Es wird dann geschildert, dass der Hörgeräteakustiker die Lautstärke der Hörgeräte so weit reduziert habe, dass der Lärm nicht mehr gehörschädigend sei.