Laryngorhinootologie 2011; 90(09): 557-559
DOI: 10.1055/s-0031-1284391
Gutachten + Recht
George Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Aus der Gutachtenpraxis: Wann ist eine Anzeige wegen des Verdachts einer Lärmschwerhörigkeit zu erstatten?

From the Expert Office: What is the Right Time for Making a Report by Having a Suspicion of a Noise Induced Hearing Loss?
E. F. Meister
,
T. Brusis
,
H. P. Francks
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Publication Date:
12 September 2011 (online)

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Einleitung

Es ist allgemein bekannt, dass Berufskrankheiten meldepflichtig sind. Das gilt insbesondere auch für die berufliche Lärmschwerhörigkeit nach Nr. 2301 der Berufskrankheitenverordnung [1]. Unsicherheit besteht dagegen bei der Frage, wie groß der Hörverlust sein muss, um eine Meldepflicht auszulösen. Nach dem Urteil des BSG vom 27.07.1989 [2] ist dies schon der Fall, wenn ein regelwidriger Befund vorliegt! Bedeutet diese Feststellung, dass auch schon eine lärmbedingte Hochtonsenke von 10 dB oder 20 dB an den zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden muss?