Laryngorhinootologie 2011; 90(5): 298-300
DOI: 10.1055/s-0031-1275736
Gutachten + Recht

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Aus der Gutachtenpraxis: Ertaubung nach Mumpsvirusinfektion als Berufskrankheit (BK 3101)

Of the Expert Office: Deafness After Mumps as Occupational DiseaseL. E. Walther1 , S. Wimmer2 , T. Brusis3
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Publication Date:
10 May 2011 (online)

Einleitung

Infektionen werden für die gutachtliche Praxis relevant, wenn es um die Frage geht, ob sie während bzw. durch die berufliche Tätigkeit erworben worden sind. Das betrifft Tätigkeiten mit einem erhöhten Infektionsrisiko (Gesundheitsbereich, Einrichtungen der Kinderbetreuung), aber auch Dienstreisen oder längere berufsbedingte Aufenthalte im Ausland in Regionen mit einer höheren Erkrankungsinzidenz oder in Endemiegebieten.

Unter den Infektionskrankheiten spielen im HNO-Bereich vor allem virusbedingte Erkrankungen eine Rolle. Sie sind aufgrund eines möglichen chronischen Verlaufs mit vergleichsweise ungünstiger Prognose oder Folgeschäden (z. B. Hörstörung, Schwindel, Fazialisparese) von Bedeutung. In erster Linie handelt es sich dabei um Viren (z. B. Masern, Röteln, Hepatitis B und C, HIV). Durch eine Vakzinierung kann bei vielen virusbedingten Erkrankungen (z. B. Mumps, Masern, Röteln) eine lebenslange Immunität erreicht werden. Im Gegensatz dazu ist bei einigen Fällen auch eine Auffrischimpfung erforderlich (z. B. Pertussis nach 6–12 Jahren, Gelbfieber nach 10 Jahren). Bei anderen Viruserkrankungen (Hepatitis C, HIV) steht gegenwärtig noch kein Impfstoff zur Verfügung. Eine generelle Pflicht zur Impfung besteht in Deutschland nicht. Es existieren Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), die ständig aktualisiert werden.

Heute lässt sich beobachten, dass klassische Kinderkrankheiten im Erwachsenenalter häufiger auftreten als früher. Im Rahmen der gutachtlichen Bewertung solcher Fälle stellen sich vor allem Fragen nach dem Auftreten der ersten Symptome der Erkrankung, dem Infektionszeitpunkt und dem Ort der Infektion, die mit der spezifischen Inkubationszeit des Erregers übereinstimmen müssen. Darüber hinaus sind für die gutachtliche Zusammenhangsbeurteilung in solchen Fällen der Reiseverlauf, der individuelle Impfschutz, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und die Sicherung der Diagnose mittels serologischer Tests von besonderer Bedeutung.

Literatur

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Priv.-Doz. Dr. med. Leif Erik Walther

HNO-Gemeinschaftspraxis

Main-Taunus-Zentrum

65843 Sulzbach (Taunus)

Email: Leif.Walther@hno-praxis-sulzbach.de