intensiv 2010; 18(5): 268-269
DOI: 10.1055/s-0030-1264131
Recht
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Patientenverfügungen sind verbindlich und rechtfertigen bei eindeutiger Willensbekundung auch einen Behandlungsabbruch

Werner Schell
Further Information

Publication History

Publication Date:
31 August 2010 (online)

Zusammenfassung

Patientenverfügungen sind – u.a. nach eindeutigen Aussagen in einer Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofes und entsprechenden Statements der Bundesärztekammer – verbindlich. Diese Verbindlichkeit wurde durch die §§ 1901a und 1901b BGB, wirksam ab 1.9.2009, bekräftigt. Neu ist insoweit eigentlich nur, dass eine Patientenverfügung schriftlich erstellt sein muss und hinsichtlich der wirksamen Erstellung lediglich auf die Volljährigkeit abstellt.

Werner Schell

URL: http://www.wernerschell.de

URL: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

    >