Dialyse aktuell 2010; 14(5): 258-260
DOI: 10.1055/s-0030-1261741
Fachgesellschaften

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Unabhängige Registrierungsstelle für beruflich Pflegende

Auch für nephrologische Pflegekräfte?
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Publication Date:
16 June 2010 (online)

 
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Seit 2003 können sich Krankenpflegekräfte und Altenpflegekräfte freiwillig registrieren. Im April 2006 hat der Deutsche Pflegerat bundesweit die Trägerschaft für die "Registrierung beruflich Pflegender GmbH" übernommen. Ziel ist es, die pflegerischen Kompetenzen und Qualitätsanforderungen an Pflegekräfte auch nach der Ausbildung klar zu definieren. Seit Anbeginn unterstützt die AfnP die freiwillige Registrierung. Mit dem Besuch des jährlichen Symposiums und der Mitgliedschaft in der AfnP erreichen Sie bereits 36 der 40 nötigen Punkte, um 2 Jahre nach der Erstregistrierung die Folgeregistrierung bekommen zu können. Das kontinuierliche Lernen über zertifizierte Angebote sichert hierbei die Qualität der Pflege.

Seit 2003 besteht für Krankenpflegekräfte und Altenpflegekräfte die Möglichkeit, sich freiwillig registrieren zu lassen. Schon in der Ausgabe 5/2006 der Dialyse aktuell habe ich Sie darüber informiert. Seit Anbeginn unterstützt die AfnP die freiwillige Registrierung. Für die Mitgliedschaft in der AfnP (3 Punkte) und dem damit verbundenen Abonnement der Zeitschrift Dialyse aktuell (3 Punkte) werden insgesamt 6 Punkte für die Registrierung für beruflich Pflegende angerechnet.

Im April 2006 hat der Deutsche Pflegerat bundesweit die Trägerschaft übernommen. Die Gesellschaft hat nun den Namen "Registrierung beruflich Pflegender GmbH" (RbP). Da das Logo nicht geschützt war, haben einige Organisatoren ihre Veranstaltungen unrechtmäßig und auch noch mit einer falschen Punktzahl ausgewiesen. Künftig muss sich jeder Maßnahmenträger jährlich gegen eine Gebühr registrieren lassen und erhält dann eine Identnummer. Für jede Maßnahme oder Veranstaltung werden dann nach Einreichen des Programms die Punkte vergeben. Träger der Maßnahme ist die AfnP mit der Identnummer 20091173. Bitte achten Sie künftig bei Ihren Teilnahmebescheinigung auf Folgendes:

  • Das Logo mit der Identnummer und die Ausweisung von Fortbildungspunkten müssen angegeben sein.

  • Der Zeitumfang der Veranstaltung muss beschrieben sein.

  • Der/Die Titel der Vorträge und der Referent müssen ersichtlich sein.

Inzwischen sind rund 12 500 Pflegekräfte registriert. Rund 450 Einrichtungen weisen inzwischen Fortbildungspunkte aus. Seit Oktober 2009 ist in den Bundesländern Hamburg, Bremen und dem Saarland eine Berufsordnung für Pflegekräfte in Kraft getreten [1]. Diese beschreibt das Berufsprofil der Pflegekräfte und Altenpflegekräfte klar und definiert berufliche Ziele und Aufgaben sowie Verantwortungsbereiche. In Hamburg besteht nun auch die Verpflichtung, jährlich 20 Fortbildungspunkte nachzuweisen.

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Wie werde ich registrierte Pflegekraft?

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Folgende Berufsgruppen können sich registrieren lassen:

  • Altenpflegerin/-pfleger

  • Kinderkrankenschwester/-pfleger (jetzt Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in)

  • Krankenschwester/-pfleger (jetzt Gesundheits- und Krankenpfleger/-in)

Für die Erstregistrierung füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Kopien (Ausbildungsabschluss, Fortbildungsnachweis etc.) an die Registrierungsstelle. Die Kosten betragen für die Erstregistrierung 15 Euro. Die Erstregistrierung hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Sie finden auf der Homepage http://www.afnp.de einen Link dazu.

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Wie viele Punkte für die Folgeregistrierung nach 2 Jahren benötige ich?

Innerhalb von 2 Jahren müssen Sie mindestens 40 Registrierungspunkte sammeln. Die Kosten für die Folgeregistrierung sind 60 Euro. Dabei sollen Sie Fortbildungen besuchen, die verschiedene Kompetenzbereiche abdecken:

  • Fachkompetenz: fachbezogen (z. B. nephrologische Fortbildungen) und fachübergreifend (z. B. Qualitätsentwicklung, Pflegetheorien, Berufsrecht)

  • Sozialkompetenz (z. B. Rhetorik, Kommunikation, Konfliktbewältigung)

  • Methodenkompetenz (z. B. Gestaltung des Pflegeprozesses, Praxisanleitung)

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Kontinuierliches Lernen sichert Qualität

Ziel ist es, die pflegerischen Kompetenzen und Qualitätsanforderungen an Pflegekräfte nicht nur durch die Ausbildungsverordnung klar zu beschreiben. Denn nach der Ausbildung gehen Pflegekräfte in die verschiedenen Fachweiterbildungen. Sie werden zu kontinuierlichen Fort- und Weiterbildungen angehalten, um auch langfristig immer auf dem aktuellen fachlichen Wissensstand zu sein. Künftig kann man nicht mehr seine Ausbildung machen und dann nie wieder eine Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme besuchen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Qualitätssicherung.

Im ärztlichen Bereich ist es schon seit Jahren verpflichtend, sich mittels CME-Punkten ständig fortzubilden. Die Johanniterschwestern bekommen seit dem 01.01.2009 die Hälfte der Kosten für die Registrierung von ihrem Arbeitgeber erstattet. In vielen Ländern besteht die Verpflichtung, sich registrieren zu lassen, wie schon seit Langem in den USA, Australien, Kanada und in vielen europäischen Ländern. Eine kontinuierliche und verpflichtende Fort- und Weiterbildung trägt zur Qualitätsverbesserung und ständigen Kompetenzerweiterung der beruflich Pflegenden bei. Dies ist bei den zu erwartenden demografischen Veränderungen in den nächsten Jahren unabdingbar.

Vielerorts hat die verminderte Erstattungspauschale zu Einsparungen beim Personal geführt. Heute übernehmen die Pflegekräfte für eine steigende Zahl an Patienten nicht nur die Versorgung mit einer Nierenersatztherapie, sondern infolge der Multimorbidität auch eine Reihe von weiteren Versorgungsaufgaben. Unser vorrangiges Ziel muss hierbei sein, im Interesse der uns anvertrauten Patienten drohenden weiteren Kürzungen der Pflegeressourcen entgegenzuwirken. Eine fachliche fortlaufende Fort- und Weiterbildung trägt dazu bei, Komplikationen und deren Folgekosten zu vermeiden. Qualifiziertes Personal ist meist motivierter, übernimmt eigenverantwortlich Aufgaben und trägt damit zu einem effizienten Arbeitsablauf bei.

Alle Veranstaltungen, die die AfnP durchführt, sind registrierte Veranstaltungen. Für den Besuch einer regionalen Veranstaltung erhalten Sie in der Regel 3 Punkte, für ein Seminar circa 8 Punkte und für das jährliche Symposium mindestens 12 Punkte. Mit dem Besuch des jährlichen Symposiums und der Mitgliedschaft in der AfnP erreichen Sie bereits 36 Punkte in 2 Jahren. Nach der Erstregistrierung benötigen Sie in diesem Zeitraum 40 Punkte für die Folgeregistrierung. Im Sinne der Qualität und Transparenz der professionellen Pflege unterstützt die AfnP die Registrierung.

Marion Bundschu, Ulm

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Kontaktdaten des RbP

Salzufer 6, 10587 Berlin

Tel.: 030/39063883,

Fax: 030/39480113

Email: info@registrierung-beruflichpflegender.de

http://www.regbp.de

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Literatur

  • 01 Smerdka-Arhelger I . Berufliches Selbstverständnis: Neue Berufsordnung in Hamburg.  Die Schwester Der Pfleger. 2010;  2
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Literatur

  • 01 Smerdka-Arhelger I . Berufliches Selbstverständnis: Neue Berufsordnung in Hamburg.  Die Schwester Der Pfleger. 2010;  2
 
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