Dialyse aktuell 2010; 14(5): 258-260
DOI: 10.1055/s-0030-1261741
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Unabhängige Registrierungsstelle für beruflich Pflegende

Auch für nephrologische Pflegekräfte?
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Publication Date:
16 June 2010 (online)

 

Seit 2003 können sich Krankenpflegekräfte und Altenpflegekräfte freiwillig registrieren. Im April 2006 hat der Deutsche Pflegerat bundesweit die Trägerschaft für die "Registrierung beruflich Pflegender GmbH" übernommen. Ziel ist es, die pflegerischen Kompetenzen und Qualitätsanforderungen an Pflegekräfte auch nach der Ausbildung klar zu definieren. Seit Anbeginn unterstützt die AfnP die freiwillige Registrierung. Mit dem Besuch des jährlichen Symposiums und der Mitgliedschaft in der AfnP erreichen Sie bereits 36 der 40 nötigen Punkte, um 2 Jahre nach der Erstregistrierung die Folgeregistrierung bekommen zu können. Das kontinuierliche Lernen über zertifizierte Angebote sichert hierbei die Qualität der Pflege.

Seit 2003 besteht für Krankenpflegekräfte und Altenpflegekräfte die Möglichkeit, sich freiwillig registrieren zu lassen. Schon in der Ausgabe 5/2006 der Dialyse aktuell habe ich Sie darüber informiert. Seit Anbeginn unterstützt die AfnP die freiwillige Registrierung. Für die Mitgliedschaft in der AfnP (3 Punkte) und dem damit verbundenen Abonnement der Zeitschrift Dialyse aktuell (3 Punkte) werden insgesamt 6 Punkte für die Registrierung für beruflich Pflegende angerechnet.

Im April 2006 hat der Deutsche Pflegerat bundesweit die Trägerschaft übernommen. Die Gesellschaft hat nun den Namen "Registrierung beruflich Pflegender GmbH" (RbP). Da das Logo nicht geschützt war, haben einige Organisatoren ihre Veranstaltungen unrechtmäßig und auch noch mit einer falschen Punktzahl ausgewiesen. Künftig muss sich jeder Maßnahmenträger jährlich gegen eine Gebühr registrieren lassen und erhält dann eine Identnummer. Für jede Maßnahme oder Veranstaltung werden dann nach Einreichen des Programms die Punkte vergeben. Träger der Maßnahme ist die AfnP mit der Identnummer 20091173. Bitte achten Sie künftig bei Ihren Teilnahmebescheinigung auf Folgendes:

Das Logo mit der Identnummer und die Ausweisung von Fortbildungspunkten müssen angegeben sein. Der Zeitumfang der Veranstaltung muss beschrieben sein. Der/Die Titel der Vorträge und der Referent müssen ersichtlich sein.

Inzwischen sind rund 12 500 Pflegekräfte registriert. Rund 450 Einrichtungen weisen inzwischen Fortbildungspunkte aus. Seit Oktober 2009 ist in den Bundesländern Hamburg, Bremen und dem Saarland eine Berufsordnung für Pflegekräfte in Kraft getreten [1]. Diese beschreibt das Berufsprofil der Pflegekräfte und Altenpflegekräfte klar und definiert berufliche Ziele und Aufgaben sowie Verantwortungsbereiche. In Hamburg besteht nun auch die Verpflichtung, jährlich 20 Fortbildungspunkte nachzuweisen.

Literatur

  • 01 Smerdka-Arhelger I . Berufliches Selbstverständnis: Neue Berufsordnung in Hamburg.  Die Schwester Der Pfleger. 2010;  2
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