ergopraxis 2010; 3(4): 37
DOI: 10.1055/s-0030-1253466
profession & perspektiven

Recht und Gesetz – Prüfpflicht von Verordnungen

Stefan Koch
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Publikationsdatum:
09. April 2010 (online)

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Manche Krankenkassen neigen vehement dazu, falsch ausgefüllte Heilmittelverordnungen nicht zu vergüten, obwohl Therapeuten die Leistung erbracht haben. Diese sind nun nach dem Urteil des Bundessozialgerichts Kassel dazu verpflichtet, die Verordnungen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen.