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DOI: 10.1055/s-0030-1248559
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Psychotherapeutenausbildung
Current Developments in Psychotherapy TrainingPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
09. August 2010 (online)

Prof. Dr. Bernhard Strauß
Im vergangenen Jahr wurde an dieser Stelle darüber berichtet, dass eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter der Leitung des Autors das sog. Forschungsgutachten zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben hat [1].
Die Gesundheitsministerin, die das Gutachten im Jahr 2007 in Auftrag gegeben hatte, war nach der Übergabe des Gutachtens bekanntlich nicht mehr sehr lange im Amt, weswegen relativ unklar ist, inwieweit auf politischer Ebene Veränderungen der psychotherapeutischen Ausbildung nichtärztlicher Psychotherapeuten vorangetrieben werden. Immerhin haben der Gutachtenauftrag und dessen Ergebnis zu einer sehr intensiven und ergiebigen Diskussion innerhalb der Profession geführt, die jetzt, ein gutes Jahr nach Abschluss des Gutachtenprozesses, anlässlich des 16. Psychotherapeutentags in den Beschluss von Eckpunkten einer zukünftigen Psychotherapieausbildung mündete.
Zu den Eckpunkten gehört, dass die Eingangsqualifikation für die postgraduale Psychotherapeutenausbildung einheitlich und auf dem Niveau eines Masterabschlusses sein sollte. Dabei ist vorgesehen, immerhin 260 von 300 Leistungspunkten des Studiums auf definierte Bereiche zu beziehen, wie wissenschaftliche Methodik, psychologische Diagnostik, Neurowissenschaften, klinische Psychologie, Soziologie etc., die einen hohen Standard sicherstellen sollen.
Erstaunlich konsensfähig war das Modell, eine einheitliche Approbation als Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin zu ermöglichen und damit die Befugnis zu erlangen, Patientinnen und Patienten aus allen Altersgruppen zu behandeln. Die Berechtigung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bzw. Erwachsenen oder beiden würde dann durch eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der Ausbildung erreicht werden.
Die praktische Tätigkeit und der Status der Psychotherapeuten in Ausbildung ist ein weiteres heißes Eisen im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert hier eine deutlichere rechtliche Absicherung der „PIAs” und die Berechtigung, während der Ausbildung unter Supervision Psychotherapien durchzuführen. Die praktische Ausbildung und Tätigkeit sollte umfassender und zum andern auch besser vergütet werden, insbesondere gilt dies für die insgesamt 1800 Stunden praktischer Tätigkeit, die in Versorgungseinrichtungen wie psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken abgeleistet werden müssen.
Die Beschlüsse der Kammer und die nun folgenden Reaktionen sind ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer veränderten und optimierten Psychotherapieausbildung. Wir werden in einem Jahr darauf zurückkommen, welche der vielen vorgeschlagenen Änderungen und Verbesserungen auf dem Weg zu einer Umsetzung bzw. bereits konkret verändert sind.
Literatur
- 1 Strauß B, Brähler E. Das Forschungsgutachten zur Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichentherapeuten. Psychother Psych Med. 2009; 59 157-176
Prof. Dr. Bernhard Strauß
Institut für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie, Klinikum der Friedrich-Schiller-Universität
Stoystraße 3
07740 Jena
eMail: Bernhard.Strauss@med.uni-jena.de