Egal ob der Vorwurf eines Patienten, Sie hätten einen Behandlungsfehler begangen,
berechtigt oder unberechtigt ist: Die richtige Reaktion in einem solchen Fall ist,
zunächst zu den Vorwürfen zu schweigen – auch dann, wenn Sie sich sicher sind, keinen
Fehler gemacht zu haben und Ihre Unschuld beweisen wollen. Denn alles, was Sie in
dem Patienten im Gespräch oder sogar schriftlich „an die Hand geben“, kann später
leicht gegen Sie verwendet werden. Am besten lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten
und informieren vorsorglich Ihre Haftpflichtversicherung, um nicht Gefahr zu laufen,
Ihren Versicherungsschutz zu verlieren.