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DOI: 10.1055/s-0029-1243282
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Vorwurf „Behandlungsfehler“ – Wie verhalten Sie sich richtig? – Am besten: erst einmal schweigen!
Publication History
Publication Date:
12 November 2009 (online)

Egal ob der Vorwurf eines Patienten, Sie hätten einen Behandlungsfehler begangen, berechtigt oder unberechtigt ist: Die richtige Reaktion in einem solchen Fall ist, zunächst zu den Vorwürfen zu schweigen – auch dann, wenn Sie sich sicher sind, keinen Fehler gemacht zu haben und Ihre Unschuld beweisen wollen. Denn alles, was Sie in dem Patienten im Gespräch oder sogar schriftlich „an die Hand geben“, kann später leicht gegen Sie verwendet werden. Am besten lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten und informieren vorsorglich Ihre Haftpflichtversicherung, um nicht Gefahr zu laufen, Ihren Versicherungsschutz zu verlieren.
Korrespondenz
Dr. iur. Isabel Häser
Rechtsanwältin Ehlers, Ehlers & Partner
Widenmayerstraße 29
80538 München
Email: i.haeser@eep-law.de