Notfall & Hausarztmedizin 2009; 35(10): 462-463
DOI: 10.1055/s-0029-1243282
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Vorwurf „Behandlungsfehler“ – Wie verhalten Sie sich richtig? – Am besten: erst einmal schweigen!

Isabel Häser
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Publication Date:
12 November 2009 (online)

Egal ob der Vorwurf eines Patienten, Sie hätten einen Behandlungsfehler begangen, berechtigt oder unberechtigt ist: Die richtige Reaktion in einem solchen Fall ist, zunächst zu den Vorwürfen zu schweigen – auch dann, wenn Sie sich sicher sind, keinen Fehler gemacht zu haben und Ihre Unschuld beweisen wollen. Denn alles, was Sie in dem Patienten im Gespräch oder sogar schriftlich „an die Hand geben“, kann später leicht gegen Sie verwendet werden. Am besten lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten und informieren vorsorglich Ihre Haftpflichtversicherung, um nicht Gefahr zu laufen, Ihren Versicherungsschutz zu verlieren.

Korrespondenz

Dr. iur. Isabel Häser

Rechtsanwältin Ehlers, Ehlers & Partner

Widenmayerstraße 29

80538 München

Email: i.haeser@eep-law.de