Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2009; 4(5): 51-52
DOI: 10.1055/s-0029-1242866
DHZ | praxis

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Reden oder Schweigen? Wie verhalte ich mich beim Vorwurf eines Behandlungsfehlers?

Magdalena Wachter
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Publication Date:
09 November 2009 (online)

Zusammenfassung

Der Anwalt einer früheren Patientin meldet sich bei Ihnen mit der Aufforderung, dass Sie Auskunft über die Behandlungsmethode erteilen und die Patientenakte übersenden mögen. Und der Ehemann der Patientin erkundigt sich zum Behandlungsverlauf. Jetzt heißt es, Ruhe bewahren und wissen, was zu tun ist.

Die Rechtsanwältin, Magdalena Wachter, erklärt Ihnen, wann Sie als Heilpraktiker einer Auskunftspflicht unterliegen und wann Schweigepflicht besteht. Hier finden Sie die rechtlich relevanten Grundlagen und Tipps, wie Sie sich beim Vorwurf eines Behandlungsfehlers richtig verhalten.

Magdalena Wachter

Schussenstraße 1

88212 Ravensburg

Email: wachter@kanzlei-rv.de

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