Geburtshilfe Frauenheilkd 2009; 69(9): R89-R113
DOI: 10.1055/s-0029-1186169
GebFra-Refresher

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Nachsorge nach Mammakarzinom und gynäkologischen Karzinomen

(Mod. nach Erstpublikation in der Frauenheilkunde up2date 2009; 3: 251–272)M. Schmidt1 , M. Battista1 , K. Nilges1 , A. Teifke1 , H. Kölbl1
  • 1Klinik und Poliklinik für Geburtshilfe und Frauenheilkunde, Universitätsmedizin Mainz, Mainz
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
21. September 2009 (online)

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Einleitung

Nach abgeschlossener Primärtherapie steht bei Karzinomerkrankungen die Nachsorge im Mittelpunkt. Die Primärtherapie kann zum einen aus der Operation bestehen, gegebenenfalls kombiniert mit einer anschließenden Radiatio. In diesen Fällen handelt es sich meist um einen überschaubaren Zeitraum von mehreren Wochen, nach dem die Nachsorge einsetzt. Beim Mammakarzinom kann die Primärtherapie allerdings nicht nur aus Operation und Strahlentherapie bestehen, sondern zusätzlich noch aus einer Chemotherapie, ggf. gefolgt von einer adjuvanten Antikörpertherapie sowie einer adjuvanten endokrinen Therapie. Im Extremfall kann sich die adjuvante Therapie daher über mehr als 10 Jahre erstrecken. In diesem Fall ist es offensichtlich, dass wir uns von der ursprünglichen Nachsorgedefinition, nach abgeschlossener Primärtherapie, lösen müssen und die Nachsorge parallel zur laufenden Primärtherapie beginnen müssen.

Letztlich sollte gelten, die Nachsorge nach abgeschlossener lokaler Primärtherapie zu beginnen.

Grundsätzlich steht nach malignen Tumorerkrankungen die körperliche, psychische und soziale Rehabilitation im Vordergrund. Hier hat der nachsorgende Arzt eine zentrale Rolle, nicht nur, was körperliche Probleme, sondern auch, was Fragen zur familiären wie auch psychosozialen und nicht zuletzt beruflichen Rehabilitation angeht. Ein ganz entscheidender Punkt in der Nachsorge ist es, die Patientinnen darin zu bestärken, dass sie, sofern sie keine Symptome haben, die auf ein Wiederauftreten ihrer Erkrankung hindeuten, als „tumorfrei“ zu gelten haben.

Als oberstes Prinzip der Nachsorge gilt, Patientinnen die Angst vor einem Rezidiv oder Metastasen zu nehmen.

Literatur

Dr. med. M. Schmidt

Klinik und Poliklinik für Geburtshilfe und Frauenheilkunde · Universitätsmedizin Mainz

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