Das System für die Vergütung der Vertragsärzte dürfte bekannt sein: Die gesetzlichen
Krankenkassen überweisen den Kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Länder
Kopfpauschalen für jedes ihrer Mitglieder. Berechnungsgrundlage ist ein Durchschnittswert
aus dem Jahre 1991, der jährlich angepasst wird. Transparent ist dieser Vorgang dennoch
nicht.
Literatur
- 1 Winkelhake O.. Geschäftsmodelle in vernetzten Gesundheitssystemen 2007. Skript,
RheinAhrCampus (im Internet unter www.winkelpedia.org)
Korrespondenz
Dipl. agr. oec. André Bernert
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