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DOI: 10.1055/a-2768-9515
Angeborene oder frühkindlich erworbene homonyme Gesichtsfeldausfälle und Fahreignung
Stellungnahme der Verkehrskommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbandes der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands. Stand: 15.10.2025Congenital or Early Childhood Acquired Homonymous Visual Field Defects and Fitness to DriveStatement of the Transport Committee of the German Society of Ophthalmology (DOG) and the German Professional Association of Ophthalmologists (BVA). Status: 17 October 2025Authors
Liegen angeborene oder frühkindlich erworbene homonyme Gesichtsfeldausfälle vor, die von der bzw. dem Betroffenen sicher und zuverlässig ausgeglichen werden, so kann im begründeten Einzelfall für Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Gruppe 1 von den Anforderungen der Anlage 6 zur FeV nach unten abgewichen werden. Dies kann bis zu einer fast vollständigen homonymen Hemianopsie gehen, sofern eine zentrale Restinsel erhalten geblieben ist und durch Blick- und Kopfdrehungen das fehlende Gesichtsfeld ausreichend kompensiert wird. Zusätzlich muss Lesefähigkeit gewährleistet sein, d. h. das Gesichtsfeld muss sicher noch mindestens 2° in das geschädigte Halbfeld reichen.
Publication History
Article published online:
26 February 2026
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