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ergopraxis 2026; 19(01): 45
DOI: 10.1055/a-2686-7006
DOI: 10.1055/a-2686-7006
Perspektiven
Die Rechtsfrage: Wann gilt die Aufklärungspflicht über KI?
Autor*innen
Wir nutzen in unserer Praxis Künstliche Intelligenz (KI) zum Schreiben von Therapieberichten, lassen Tests mit KI auswerten und nutzen Apps mit KI-Tracking, etwa bei Heimübungsprogrammen. Müssen wir Patient*innen darüber informieren – auch wenn wir die Daten anonym (ohne Namen und Geburtsdatum) einspeisen?
Therapeutin aus Niedersachsen
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
02. Januar 2026
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