intensiv 2025; 33(05): 229
DOI: 10.1055/a-2646-9200
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Tobias Weimer
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Zur Remonstrationspflicht operierender Ärzte

In der Sache ging es um den Einsatz von destilliertem Wasser im Rahmen einer diagnostischen Hysteroskopie, um eine Korrosion des Geräts zu vermeiden. Das OLG bewertete den Einsatz als grob fehlerhaft, da das Wissen um die Risiken von destilliertem Wasser zum Basiswissen gehöre und von erfahrenen Ärzten beachtet werden müsse. Selbst wenn es eine entsprechende Anordnung eines höhergestellten Arztes innerhalb des Hauses gegeben habe, so treffen sowohl einen Oberarzt als auch einen Assistenzarzt eine Remonstrationspflicht, wenn Anhaltspunkte vorliegen, nach denen ein Vertrauen in die Anordnung nicht gerechtfertigt ist.

OLG Köln, Urteil v. 27.01.2025 – 5 U 69/24 RID 25–01–143



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10 September 2025

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