Die Praxis, in der ich arbeite, hat einen Kooperationsvertrag mit einer heilpädagogischen
Tagesstätte, in der wir regelmäßig Kinder therapieren. Darf ich meine Behandlung dort
durchführen, auch wenn auf dem Rezept der Hausbesuch (versehentlich) nicht angekreuzt
ist? Bin ich in diesem Fall überhaupt versichert?
Therapeutin aus Niedersachsen