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DOI: 10.1055/a-2563-1756
Anweisung befolgt – trotzdem haftbar?

Die Zuordnung von Verantwortlichkeiten und der Haftung sind die zentralen Fragen in Arzthaftungsfällen. Die etablierten Hierarchieebenen haben dabei eine schützende Funktion zugunsten der nachgeordneten Ärzt*innen. Die Begriffe der vertikalen und horizontalen Arbeitsteilung erfassen diese Hierarchieebenen innerhalb von Klinik- und Praxisstrukturen im haftungsrechtlichen Zusammenhang. Während man bei der arbeitsteiligen Zuständigkeitszuordnung zwischen einzelnen Fachgebieten und Aufgaben von horizontaler Arbeitsteilung[1] spricht, meint die vertikale Arbeitsteilung[2] die Verantwortlichkeiten im Über-/Unterordnungsverhältnis der einzelnen Ärzt*innen zueinander.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
04. August 2025
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