Laryngorhinootologie 2025; 104(07): 444-448
DOI: 10.1055/a-2541-5730
Gutachten und Recht

Überlegungen zu unfallbedingten Innenohrstörungen nach einem Schädelkontakt

Begriffsdefinitionen und Begutachtung Considerations on Accident-Related Inner Ear Disorders Following Cranial ImpactDefinitions and assessment
Leif Erik Walther
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Zusammenfassung

Für die Umschreibung von unfallbedingten Innenohrstörungen bei einem Schädelkontakt existiert eine Vielzahl von Begriffen wie „Contusio labyrinthi“, die sich häufig auch in Gutachterfragen oder gerichtlichen Beweisanordnungen wiederfinden. Diese Begriffe sind meistens nicht eindeutig definiert und in keiner Krankheitsklassifikation enthalten. Der Gesundheitserstschaden im HNO-Fachbereich bei solchen Unfallmechanismen besteht genau genommen aus 2 Gesundheitsstörungen: dem Schädeltrauma (Schädelkontakt) und dem Innenohrtrauma („Schädel-Innenohr-Trauma“), wobei sich beide Schädigungsarten nicht zwangsläufig gegenseitig bedingen und daher getrennt voneinander zu betrachten sind. Im Rahmen der Bewertung von Anknüpfungs- und Befundtatsachen sollten im Rahmen der Begutachtung eindeutige Krankheiten aus internationalen Krankheitsklassifikationen (z. B. nach ICD-10) verwendet werden. Aus den neutralen Begriffen des „Schädelkontakts“ und dem „Innenohrtrauma“ kann anhand struktureller Schäden und objektiver Befunde eine gesicherte Verletzungsdiagnose für den Auftraggeber entwickelt werden (z. B. Schädelprellung [ICD 10-S00.85] mit offener Wunde der behaarten Kopfhaut, Lärmschädigung des Innenohrs [Knalltrauma, H83.3]). Die Diskussion der Ursache-Wirkungs-Beziehung sollte darauf aufbauen.



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Article published online:
01 July 2025

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