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DOI: 10.1055/a-2529-0462
Nur Mindestlohn für TFA?

Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung ist zu lesen, dass sich die Mindestlohnkommission „im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60% des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren“ wird. Auf diesem Weg sei ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.
Zum Vergleich: Im Jahr 2023 lag der Bruttomedianlohn aller in Vollzeit Beschäftigten bei 3796 Euro, für TFA wurden 2663 Euro angegeben. Entsprechend wären 60% als Ziel für den Mindestlohn 2277,60 Euro oder brutto ca. 13,14 Euro pro Stunde. Dagegen liegt das Einstiegsgehalt von TFA seit Oktober 2022 bei 14,01 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn wurde 2015 als Lohnuntergrenze eingeführt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern „vor unangemessen niedrigen Löhnen“ zu schützen – vor allem dort, wo es keine Tarifverträge gibt.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
12. Juni 2025
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