Aktuelle Ernährungsmedizin 2025; 50(02): 134-136
DOI: 10.1055/a-2494-4872
Gesellschaftsnachrichten

Gesellschaftsnachrichten des Verbands der Diätassistenten e.V. (VDD)

Lebenslanges Lernen – ein zentraler Aspekt im beruflichen Selbstverständnis

Diätassistenten müssen sich laut Berufsrichtlinien kontinuierlich und regelmäßig fortbilden. Das wird mit dem langjährig bewährten VDD-Zertifikat bescheinigt und kann neuerdings mit dem verbandsübergreifenden Zertifikat von E-Zert zusätzlich dokumentiert werden. Zum 1. Februar 2025 hat der VDD seine Kriterien zur Bepunktung von Fortbildungsmaßnahmen modernisiert, um aktuellen Entwicklungen im Fortbildungsbereich Rechnung zu tragen.

Eine kontinuierliche Aktualisierung und Erweiterung der beruflichen Kompetenz sind Kernaspekte des Selbstverständnisses von Diätassistenten. Niedergelegt ist das in den VDD-Berufsrichtlinien wie auch im International Competence Standards for Dietitians-Nutritionists (ICDA 2016).

Der VDD setzt sich dementsprechend aktiv für die berufliche Weiterentwicklung seiner Mitglieder ein: Er bietet seit Jahren mit dem VDD-Bundeskongress ([Abb. 1]) Fortbildung auf hohem Niveau; er bietet Zertifikatskurse zu diversen Spezialisierungen und Fortbildungsmöglichkeiten zu aktuellen Themen an sowie ein Fortbildungszertifikat für seine Mitglieder.

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Abb. 1 Der VDD-Bundeskongress ist eine wichtige Fortbildungsveranstaltung für Diätassistenten, hier ein Bild vom letztjährigen Kongress. In diesem Jahr findet der VDD-Kongress vom 15. bis 17. Mai in Wolfsburg statt. Quelle: VDD/Christian Augustin
Pflicht zur Fortbildung

„Diätassistenten besitzen Fach- und Beratungskompetenz, die nicht nur zu erhalten, sondern auch kontinuierlich durch Fortbildung zu erweitern ist.

Diätassistenten sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben, niemandem Schaden zuzufügen, stets fachkompetent, objektiv und ehrlich zu handeln und dem Vertrauen zu entsprechen, das ihnen bei ihrer Tätigkeit entgegengebracht wird.“

Auszug aus den VDD-Berufsrichtlinien, 2. überarbeitete Auflage gemäß des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 7. Mai 2010 in Wolfsburg.



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Article published online:
16 April 2025

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