Für die Dokumentation oder Befunderhebung des Gangbilds mittels Videoanalyse nutzen
wir ein klinikeigenes Tablet. Trotzdem sollen alle Patient*innen für jede Videoaufnahme
eine Einwilligungserklärung unterschreiben. Reicht der unterschriebene Behandlungsvertrag
nicht aus, in dem solche digitalen Dokumentationen enthalten sind?
Therapeutin aus Baden-Württemberg