Zusammenfassung
Einleitung
Die Verwendung von Megaendoprothesen in der Revisionsendoprothetik kann für komplexe
Behandlungsfälle eine gute Behandlungsqualität liefern. Im Rahmen einer neoplastischen
Indikation wird i. d. R. die Diagnosis Related Group (DRG) I95A mit einem Relativgewicht
von 4,906 (2021) abgerechnet. Im Gegensatz dazu wird in der Revisionsendoprothetik,
je nach Gelenkersatz, die entsprechende DRG angesteuert. Die Mehrkosten gegenüber
der abgerechneten DRG sollen durch Vereinbarung krankenhausindividueller Zusatzentgelte
ausgeglichen werden. Diese komplexen Operationen haben einen hohen fachlichen und
operativen Anspruch und häufen sich überwiegend in spezialisierten Abteilungen. Wir
haben in einer orthopädischen Fachklinik eine Kosten-Erlös-Analyse für den Einsatz
der Megaendoprothese im Revisionsfall durchgeführt. Es soll die Frage beantwortet
werden: Ist eine Kostendeckung im aG-DRG-System (aG-DRG: ausgegliederte German Diagnosis
Related Groups) möglich?
Material und Methoden
Es erfolgte eine retrospektive Analyse der Behandlungskosten. Im Zeitraum von 2018
bis 2020 wurden in der Fachklinik 113 Patienten mit einer Megaendoprothese nach aseptischer
und septischer Revision einer Hüft- oder Knieprothese mit konsekutivem Knochendefekt
behandelt und in die Studie eingeschlossen. Berücksichtigt wurden relevante fallbezogene
Kostentreiber der aG-DRG-Matrix (u. a. Personal- und Sachkosten des OP-Bereichs und
der Station). Die Ermittlung der Ist-Kosten erfolgte nach den Vorgaben des vom Institut
für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) herausgegebenen Kalkulationshandbuches.
Für jeden Patientenfall wurde der Deckungsbeitrag durch Relation der klinikinternen
Kosten mit dem jeweiligen Kostenblock der angesteuerten aG-DRG-Matrix berechnet.
Ergebnisse
Nach dem DRG-System 2021 kamen 17 verschiedene DRGs zur Abrechnung, dem ein patientenbezogener
Gesamtschweregrad (PCCL) von 70% ≥ 4 zugrunde lag. Verglichen mit der InEK-Kalkulation
kommt es zu einer Unterdeckung in den untersuchten Bereichen von 2901 € je Patientenfall.
Die Personalkosten des ärztlichen Dienstes zeigen eine Unterdeckung sowohl im Kostenstellenbereich
OP als auch Station. Die Implantatkosten zeigen eine klinikspezifische Unterdeckung
von −2181 €. Bei der Analyse der Risikofaktoren auf die Kostendeckung wiesen nur diese
einen signifikanten Unterschied auf.
Schlussfolgerung
Die Implantation der Megaprothese im Revisionsfall stellt häufig die letzte Option
zum Erhalt der Extremitätenfunktion dar. Gegenwärtig ist diese Leistung in der orthopädischen
Fachklinik nicht kostendeckend zu erbringen, trotz einer hohen Spezialisierung und
Prozessoptimierung. Die von der Politik gewünschte Spezialisierung der Kliniken setzt
eine ausreichende Vergütung komplexer Behandlungsfälle voraus. Das wirtschaftliche
Ergebnis jedes Behandlungsfalles ist mit einem Risiko behaftet, das nicht vorhergesagt
werden kann. Im Gegenzug wird der Revisionschirurg mit diesen Patienten konfrontiert
und muss sie behandeln. Die hohe Standardabweichung weist auf große Unterschiede der
Kosten-Erlös-Situation jedes einzelnen Falles hin. Unser Ergebnis zeigt erstmals eine
realistische Kostenbetrachtung für die Megaprothese im Revisionsfall und unterstreicht,
wie wichtig ein adäquat mit den Kostenträgern vereinbartes krankenhausindividuelles
Zusatzentgelt ist. In die Kalkulation
sollten nicht nur die Implantatkosten, sondern auch die höheren Personalkosten (erhöhter
Planungsaufwand, Qualitätssicherungskonferenzen, OP-Zeit etc.) einfließen.
Schlüsselwörter
Megaendoprothese im Revisionsfall - Diagnoses Related Group (DRG) - Kosten-Erlös-Analyse