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DOI: 10.1055/a-2095-4910
Risikomanagement

Krankenhäuser sind verpflichtet [1], ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einschließlich Risikomanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Wie dies zu gestalten ist, wird in einer Richtlinie des G-BA festgelegt [2]. Ziel ist die Schaffung größtmöglicher Patienten- und Mitarbeitersicherheit. Auch in verschiedenen Zertifizierungsverfahren, z.B. nach DIN EN ISO 9001:2015, im KTQ-Verfahren oder fachspezifischen Verfahren der Zertifizierung wie von Endoprothetikzentren, werden Risikomanagement und Umgang mit Risiken begutachtet.
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Krankenhäuser sind zum Betrieb eines Qualitäts- und Risikomanagementsystems verpflichtet.
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Die wesentlichen Anforderungen ergeben sich aus der Qualitätsmanagementrichtlinie des G-BA.
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Für den OP als Hochrisikobereich ist ein wirksames Risikomanagement von besonderer Bedeutung.
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Risikomanagement im Krankenhaus dient der Abwehr von finanziellen und Reputationsschäden sowie der Gewährleistung der Patienten- und Mitarbeitersicherheit.
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Das klinische Risikomanagement befasst sich mit Risiken der Patienten- und Mitarbeitersicherheit.
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Risikomanagement ist eine Führungsaufgabe. Die Verantwortung für das Risikomanagementsystem im Krankenhaus liegt bei der Krankenhausleitung.
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Führungskräfte sind als Risikoeigner für die Risiken und die Umsetzung von Maßnahmen in ihrem Bereich verantwortlich.
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Der Risikomanagementprozess dient der strukturierten und systematischen Bearbeitung von Risiken.
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Wesentliche Methoden im klinischen Risikomanagement sind Szenarioanalyse, Prozessrisikoanalyse, Schadenfallanalyse und die Nutzung eines CIRS als Berichts- und Lernsystem.
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Risikomanagement ist Teamarbeit und erfordert ein interprofessionelles, interdisziplinäres Vorgehen über alle Hierarchiestufen hinweg. Es sollte eine Fokussierung auf die wenigen relevanten Risiken mit hohem Schadenspotenzial erfolgen und Maßnahmen konsequent umgesetzt werden.
Publication History
Article published online:
27 February 2024
© 2024. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Bundesministerium der Justiz. Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 135a Absatz 2 Nummer 2. Accessed January 17, 2024 at: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__135a.html
- 2 Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser (Qualitätsmanagement-Richtlinie, QM-RL, zuletzt geändert am 20. April 2023). Accessed January 17, 2024 at: https://www.g-ba.de/downloads/62–492–3200/QM-RL_2023–04–20_iK-2023–07–21.pdf
- 3 Austrian Standards: ÖNORM D 4900:2021–01–01 Risikomanagement für Organisationen und Systeme – Begriffe und Grundlagen – Anleitung zur Umsetzung der ISO 31000.
- 4 Austrian Standards. ÖNORM D 4901:2021–01–01: Risikomanagement für Organisationen und Systeme – Anforderungen an das Risikomanagementsystem – Anleitung zur Umsetzung der ISO 31000.
- 5 DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.). DIN EN ISO 31000:2018–10 Risikomanagement-Leitlinien.
- 6 AG Risikomanagement der GQMG. Audits im Rahmen des klinischen Risikomanagements-Risikoaudits. 2017 Accessed January 17, 2024 at: https://www.gqmg.de/media/redaktion/Publikationen/Positionspapiere/GQMG_PP._Audits_im_Rahmen_des_klinischen_Risikomanagements_01.05.17.pdf
- 7 Vincent C, Taylor-Adams S. Systemanalyse Klinischer Zwischenfälle. Das London Protokoll. Deutsche Übersetzung, herausgegeben von Stiftung für Patientensicherheit, Zürich, 2007.