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DOI: 10.1055/a-2070-0555
Ambulant behandelt und danach (keine) Sozialmedizinische Nachsorge?

Ambulante Behandlungen nehmen zu. Was auf den ersten Blick wie eine Entlastung für Kliniken und betroffene Familien klingt, kann aber auch Probleme im Nachgang bringen, denn: Die Verordnung von Sozialmedizinischer Nachsorge ist regulär nicht vorgesehen.
Die Gründe, warum immer mehr Behandlungen vom stationären in den ambulanten Versorgungsbereich verlegt werden, sind vielfältig. Auf der einen Seite sind es Umstände wie Personalmangel oder Kostendruck. Auf der anderen Seite können aufgrund der technischen Möglichkeiten immer mehr akute Fälle ambulant behandelt werden.


Publication History
Article published online:
18 August 2023
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