Ende November 2022 legte die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsvertrags den
Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Förderung eines
inklusiven Arbeitsmarktes“ vor. Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) erklärte dazu, mit dem Gesetz sei beabsichtigt, mehr
Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen in
reguläre Arbeit zu bringen, zu halten und Menschen mit Schwerbehinderung
zielgerichteter zu unterstützen. Unter anderem ist bei der Ausgleichsabgabe
eine vierte Staffel für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht
keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, vorgesehen;
zugleich aber soll die bisherige Bußgeldvorschrift dazu aufgehoben werden.
Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen nur noch der Beschäftigung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt dienen. Beim Budget für Arbeit soll die Deckelung
des Lohnkostenzuschusses aufgehoben werden.