Dem Heilmittelbericht 2021/2022 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK
(WIdO) zufolge wirkt sich das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
positiv auf die Umsatzentwicklung der Heilmittelerbringer aus. Das im Mai 2019
in Kraft getretene Gesetz hatte v. a. die Aufgabe, für
schnellere Arzttermine zu sorgen, die ärztliche Versorgung in
unterversorgten Gebieten zu verbessern und gewisse ärztliche Leistungen
besser zu vergüten. Im Bereich der Heilmittelversorgung bestimmte das
TSVG, dass die Preise für die Leistungen der Therapeuten zum 1. Juli
2019 bundesweit auf dem höchsten Niveau angeglichen, die
Honorarentwicklung flexibilisiert, zudem die Zugangsbedingungen der Therapeuten
zur Versorgung verbessert und ihre Befugnisse erhöht würden. Aus
dem aktuellen Heilmittelbericht geht hervor, dass die Umsätze im
Heilmittelbereich im Jahr 2020 trotz Behandlungsrückgängen
deutlich gestiegen sind. Während die Behandlungsrate je GKV-Versicherten
von 4,4 Behandlungen im Jahr 2019 auf 4,1 im Jahr 2020 sank
(− 5,8%), nahm der Pro-Kopf-Umsatz von 120,7 €
auf 126,9 € zu (+5,2%). Hierbei sind aus dem
Rettungsschirm für Heilmittelerbringer (s. COVID-19-VSt-SchutzV)
ausgezahlte Mittel in Höhe von über 800 Mio. € noch
nicht eingerechnet. Aus einer regionalen Betrachtung geht hervor, dass sich das
TSVG insbesondere in den östlichen Bundesländern umsatzsteigernd
auswirkte. Deren Umsatzwachstum von 2018 auf 2020 lag teils erheblich
über dem westlicher Bundesländer. Den größten
Einbruch bei der Inanspruchnahme von Heilmitteln gab es zu Beginn der
Corona-Pandemie im 2. Quartal 2020. Besonders stark gingen physio- und
ergotherapeutische Leistungen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
zurück. Im weiteren Verlauf des Jahres normalisierten sich die Werte
wieder. Von den Leistungsausgaben der GKV im Jahr 2020 entfielen 3,6%
auf Heilmittelleistungen. Heilmittelbericht und Pressemitteilung sind auf
www.g-ba.de verfügbar.