Die Gastarbeiter*innenmigration war ein staatlich organsierter Prozess, dem eine amtliche
Gesundheitselektion vorgeschaltet war. Anders als bei Flucht und Vertreibung war der
Prozess von der Reise bis zur Arbeit und Wohnaufenthalt, auch wenn es sich um Sammelunterkünfte
handelte, gesichert. Dennoch bedeutete auch diese Migration in ein vollkommen fremdes
Land unter den Bedingungen der sechziger Jahre existentielle Belastungen für körperliche
und seelische Gesundheit. Ihr Adaptionsprozess und die damit einhergehenden migrationsspezifischen
Belastungen der Gesundheit wie auch die Hürden zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen,
die bis zur Gegenwart anhalten, stehen im Fokus des Beitrages anlässlich 60 Jahre
Migration aus der Türkei, die 2021 feierlich begangen wurde.
Schlüsselwörter
Gastarbeiter - Gesundheitsselektion - Anwerbeabkommen - Integration - Gesundheitssystem