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Zeitschrift für Palliativmedizin 2022; 23(01): 7
DOI: 10.1055/a-1688-7463
DOI: 10.1055/a-1688-7463
Forum
Mitteilungen der Österreichischen Palliativgesellschaft

Sehr geehrte Damen und Herren der Österreichischen Palliativgesellschaft!
Die österreichische Regierung hat sich auf eine gesetzliche Neuregelung der Beihilfe zum Suizid in Österreich geeinigt und am 23.10.2021 den Entwurf für ein „Sterbeverfügungsgesetz“ vorgelegt. Demnach können Personen, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, ab 2022 eine Sterbeverfügung errichten. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Minderjährige.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
03. Januar 2022
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