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DOI: 10.1055/a-1624-4123
Zum Kommentar von Müller JL. Zum Ertrag der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und zu methodischen Einwänden gegen die Essener Evaluationsstudie. Psychiat Prax 2021; 48: 421–422

Wir danken Herrn Professor Müller für seine Auseinandersetzung mit unserem Beitrag und seine kritischen Hinweise.
Wie bereits in einem früheren Kommentar [1] zu einem Beitrag von Schalast [2] bezieht sich Herr Müller auf Kritik, die Steinert et al. [3] am methodischen Vorgehen der Essener Studie vorgebracht hatten: es seien von vornherein prognostisch günstigere Maßregelpatienten (mit „hinreichend konkreten Erfolgsaussichten“) mit prognostisch ungünstigeren Gefangenen verglichen worden. Mit dieser Kritik setzen wir uns im aktuellen Aufsatz eingehend auseinander. Das Vorgehen bei der aufwendigen Rekrutierung einer „gematchten“ Vergleichsgruppe von Gefangenen war darauf abgestellt, zwei Gruppen mit weitgehend identischem kriminologischem Hintergrund und entsprechend sehr ähnlichem Rückfallrisiko zu rekrutieren.
Publication History
Article published online:
05 November 2021
© 2021. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Müller JL. Replik zur Debatte um die Reform der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. FPPK 2021; 15: 284-287
- 2 Schalast N. Zur Debatte um die Reform der gesetzlichen Voraussetzungen einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt. FPPK 2021; 15: 179-187
- 3 Steinert T, Traub HJ, Weitz HJ. Plädoyer für die Abschaffung des § 64 StGB. In: Müller J, Koller M. Hrsg. Reformansätze zur Unterbringung nach § 64 StGB – Der zweischneidige Erfolg der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Stuttgart: Kohlhammer; 2020: 84-102
- 4 Jehle JM, Albrecht HJ, Hohmann-Fricke S, Tetal C. Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen. 2016 Abrufbar unter: www.bmjv.de