ZUSAMMENFASSUNG
In den derzeitigen Empfehlungen der Fachgesellschaften findet sich für den Gestationsdiabetes die kapilläre Blutzuckerselbstkontrolle mittels Teststreifen zu genau definierten Zeitpunkten als Standard. Aus diesen Werten müssen alle Therapieentscheidungen abgeleitet werden. Die Vollständigkeit und Richtigkeit sowohl für die Präanalytik als auch für den Messzeitpunkt sind im klinischen Alltag oft nicht optimal. Kontinuierlich messende Glukosemonitoringsysteme können diese Probleme umgehen. Dieser Vorteil könnte mögliche Abweichung zwischen kontinuierlicher Gewebezuckermessung (CGM) und Blutzuckerselbstkontrolle (BZSK) ausgleichen. Die Nutzung von CGM-Systemen geht mit einem Komfortgewinn für die Patientinnen einher und könnte die Motivation zu Verhaltensänderungen hinsichtlich der Ernährung und einer ggf. notwendigen Insulintherapie verbessern. Eine Kostenübernahme durch Krankenkassen ist in der Regel jedoch erst nach Beginn einer intensivierten Insulintherapie möglich, sodass in der Initialphase und für Patientinnen ohne Notwendigkeit einer intensivierten konventionellen Insulintherapie (ICT) erhebliche Kosten entstehen. Weitere Untersuchungen mit geeignetem Design sind notwendig, um die Frage nach einem Zusatznutzen für den Ausgang der Schwangerschaft unter Nutzung von CGM valide zu beantworten. Sollte dies der Fall sein, wäre sicher auch eine Kostenübernahme der Krankenversicherer vor der Initiierung einer ICT gerechtfertigt.