Z Geburtshilfe Neonatol 2021; 225(02): 189-190
DOI: 10.1055/a-1400-3896
Mitteilungen der DGPM
Preis- und Stipendienausschreibung

„Credé-Preis" 2021 und Forschungsstipendium der DGPM

Mario Rüdiger

„Credé-Preis" 2021 der DGPM

Ausschreibung

Entsprechend der Ordnung wird der „Credé-Preis“ 2021 ausgeschrieben. Bis zum 1. Oktober 2021 können Vorschläge zur Auszeichnung wertvoller Originalarbeiten, Forschungsberichte, Monografien, Beiträge in Lehr- und Handbüchern, Dissertationen und Habilitationen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Einsendetermin fertiggestellt wurden, beim Präsidenten (Prof. Dr. Rolf Schlößer, Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) e. V. Geschäftsstelle; Carl-Pulfrich-Straße 1, 07745 Jena; gs@dgpm-online.org) eingereicht werden. Ausgezeichnet werden sollen besondere wissenschaftliche Leistungen von Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen, insbesondere zur Förderung interdisziplinärer Arbeit und des wissenschaftlichen Nachwuchses.


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Ordnung über die Verleihung

Die DGPM stiftet den „Credé-Preis" der Deutschen Gesellschaft für perinatale Medizin und widmet ihn dem Andenken an Karl Siegmund Franz Credé (1819–1892), einem Bahnbrecher der Geburtsmedizin von Weltgeltung. Mit der Preisverleihung werden besondere wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Perinatalmedizin und ihrer Grenzgebiete gewürdigt, die zu einer wirksamen Verbesserung der medizinischen Betreuung und zum wissenschaftlichen Fortschritt auf diesem Gebiet beigetragen haben.

§1

Der „Credé-Preis der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin" wird als Auszeichnung von der DGPM verliehen.


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§2

Der Preis dient der Anerkennung besonderer wissenschaftlicher Leistungen auf dem Gebiet der Perinatalmedizin, insbesondere der Förderung interdisziplinärer Arbeit. Er soll vorrangig die Aktivität des wissenschaftlichen Nachwuchses stimulieren.

Die Auszeichnung kann an Einzelpersonen und Arbeitsgruppen vergeben werden. Die Ausgezeichneten sollen in der Regel Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin sein.

Mitglieder der Auszeichnungskommission sind von der Auszeichnung ausgeschlossen.


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§3

Der Preis kann vergeben werden:

  1. für wertvolle wissenschaftliche Arbeiten, Forschungsberichte, Monografien, Beiträge in Lehr- und Handbüchern,

  2. für Dissertationen und Habilitationsschriften.


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§4

  1. Der Preis kann aufgrund der Ausschreibung oder nach Vorschlägen vergeben werden. Vorschlagsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der DGPM. Es ist zulässig, eigene Arbeiten einzureichen oder Arbeiten aus Arbeitsgruppen, an denen die Vorschlagenden selbst beteiligt sind. Für die Ausschreibung des Preises ist der Vorstand der DGPM zuständig.

  2. Die Vorschläge sind bei den Präsidenten der DGPM einzureichen.

  3. Für die Preisverleihung entsprechend § 3 sind die Originalarbeiten an den Vorstand der DGPM einzureichen. Die Arbeiten sollen in den letzten 12 Monaten vor dem Einsendetermin fertiggestellt sein. Die vorgelegte Arbeit darf nicht gleichzeitig für einen anderen Preis eingereicht sein. Der Vorstand der DGPM übergibt die eingesandten Arbeiten einer von ihm bestimmten Auszeichnungskommission zur Prüfung auf den fachlichen Gehalt und die Würdigkeit der Preisverleihung. Über die Verleihung des Preises entscheidet aufgrund der Vorschläge der Auszeichnungskommission der Vorstand der DGPM.


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§5

Den Vorschlägen müssen beigefügt sein:

  1. die auszuzeichnende Arbeit in mindestens 2 Exemplaren (entweder als Sonderdruck oder Manuskript),

  2. eine Kurzbiografie des Preisanwärters,

  3. eine ausführliche Begutachtung mit Würdigung der Bedeutung der Arbeit für das Fachgebiet aus der Feder eines namhaften Spezialisten der Perinatalmedizin,

  4. bei Dissertationen und Habilitationen gleichzeitig nach Möglichkeit die Gutachten, wie sie der Fakultät zu dieser Arbeit vorliegen. Falls es sich um Monografien, Lehrbuch- oder Handbuchbeiträge handelt, sind Hinweise auf alle zugänglichen, bereits erschienenen Rezensionen erforderlich.


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§6

  1. Zum Preis gehören eine Urkunde und eine Geldprämie in Höhe von 2500 € für Einzelpersonen. Für Arbeitsgruppen kann eine Preisvergabe in Höhe von 3500 € erfolgen.

  2. Der Preis kann einmal im Jahr verliehen werden.


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§7

  1. Die Verleihung erfolgt im Rahmen einer Veranstaltung der DGPM oder durch ein vom Vorsitzenden beauftragtes Mitglied des Vorstandes. In der Regel sollte die Verleihung auf einer Jahrestagung der DGPM erfolgen.

  2. Die Preisverleihung und eine Kurzbiografie mit Darstellung und Würdigung der Verdienste des Preisträgers werden in der Zeitschrift für Geburtshilfe und Neonatologie bekanntgegeben.


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Publication History

Article published online:
19 April 2021

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