Geburtshilfe Frauenheilkd 2021; 81(07): 740-744
DOI: 10.1055/a-1373-2533
GebFra Magazin
Aktuell diskutiert

Überlegungen zum Verbot der Eizellspende

Heribert Kentenich

Eine Stellungnahme bezüglich des Verbots der Eizellspende sollte sich auch auf die öffentliche Diskussion beziehen. Die Nationale Akademie der Wissenschaft „Leopoldina“ hat sich in ihrem Papier 2019 „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ eindeutig für die Aufhebung des Verbots ausgesprochen [1]. Nunmehr hat ebenfalls die Bundesärztekammer im Jahre 2020 für die legale Möglichkeit einer Durchführung der Eizellspende plädiert [2].

Demgegenüber hält die Bundesregierung in einer Stellungnahme zu einer Anfrage der FDP-Fraktion fest: „Durch das Verbot soll im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft gewährleistet werden. Eine gespaltene Mutterschaft zwischen genetischer und biologischer Mutter würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten. Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohls befürchten“ [3].

Zusammengefasst bedeutet dies, dass wir sehr konträre Meinungen zum Thema haben. Insofern lohnt sich eine genauere Betrachtung aus medizinischer rund psychosozialer Sicht.



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Article published online:
13 July 2021

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