Studierende des Hebammenwesens müssen künftig von Praxisanleiter/-innen in der Berufspraxis
begleitet werden (§ 13 HebG). Aus diesem Grund ist die Praxisanleitung ein wichtiges
Bindeglied zwischen theoretischem und praktischem Lernort. Die praxisanleitenden Hebammen
sollten sowohl pädagogische als auch fachliche Kompetenzen besitzen, um den Studierenden
den Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz in der Praxis zu ermöglichen. Hierzu
ist es besonders wichtig, den Lernprozess strukturiert zu gestalten.